Unter Reinigungsarten werden hier große Gruppen von Reinigungsarbeiten verstanden, die zu verschiedenen Anlässen durchgeführt werden. Folgende Reinigungsarten gibt es:

  • Baufeinreinigung
  • Grundreinigung
  • Grundpflege/Einpflege
  • Unterhaltsreinigung
  • Zwischenreinigung
  • Teilflächenreinigung
  • Sichtreinigung
  • Sonderreinigung

Es handelt sich hier um eine Systematik der Güteschutzgemeinschaft Gebäudereinigung, also aus dem Gebäudereinigerhandwerk; mit einer Ausnahme: die Sichtreinigung. Die Sichtreinigung ist eine Reinigungsart, die nur in der Hauswirtschaft so beschrieben wird, nicht im Gebäudereinigerhandwerk.

a) Baufeinreinigung:
Die Baufeinreinigung oder Bauendreinigung ist eine Reinigungsart, die ausschließlich nach der Fertigstellung eines neuen Gebäudes oder nach Umbau- oder Renovierungsarbeiten durchgeführt wird. Auf diese Reinigungsart wird hier nicht weiter ausführlich eingegangen.
b) Grundreinigung:
Die Grundreinigung wird auch Intensivreinigung genannt. Sie hat das Ziel, hartnäckige, haftende Verschmutzungen sowie abgenutzte Pflegefilme zu entfernen und somit das Aussehen der Oberfläche zu verbessern. Bezüglich der Durchführung der Grundreinigung sind zwei unterschiedliche Tendenzen zu unterscheiden. Zum einen wird die Grundreinigung in größeren Zeitabständen vorgesehen, z.B. halbjährlich oder jährlich in der Form eines „Frühjahrsputzes“. Zum anderen wird seitens des Gebäudereinigerhandwerkes versucht, die Unterhaltsreinigung so auszuführen, dass eine Grundreinigung nicht mehr notwendig ist. Das ist eine strategische Entscheidung für den Reinigungsbereich, ob auf Grundreinigung zukünftig verzichtet werden soll oder ob sie weiterhin durchgeführt werden soll. Bei Verzicht auf die Grundreinigung werden erhöhte Anforderungen an die Unterhaltsreinigung, insbesondere an die Formulierung von selten durchzuführenden Reinigungsarbeiten, gestellt.
c) Grundpflege/Einpflege:
Die Grundpflege oder Einpflege ist eine Reinigungsart, die nur nach der Grundreinigung oder nach einer Baufeinreinigung durchgeführt wird. Hierbei werden Pflegemittel auf die Oberfläche von Hartfußböden aufgebracht. Diese Pflegemittel haben zwei Aufgaben. Zum einen sollen sie den Boden vor mechanischer Beanspruchung schützen und somit dem Werterhalt dienen. Zum anderen sollen sie die Oberfläche so glätten, dass die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtert wird, in dem der Mopp leichter über die Oberfläche gleitet.
d) Unterhaltsreinigung:
Die häufigste Reinigungsart ist die Unterhaltsreinigung. Darunter versteht man Reinigungsarbeiten, die sich laufend wiederholen und die zu festgelegten Zeitabständen durchgeführt werden. Unter ökonomischen Gesichtspunkten ist die Unterhaltsreinigung das wichtigste Reinigungsverfahren, weil es am häufigsten durchgeführt wird und deshalb die größten Kosten verursacht. Deshalb gibt es umfangreiche Pläne, Verfahrens- und Arbeitsanweisungen speziell für die Unterhaltsreinigung.
e) Zwischenreinigung:
Unter Zwischenreinigung versteht man eine Reinigung, die ausführlicher ist als die Unterhaltsreinigung, aber nicht so ausführlich wie die Grundreinigung. Es handelt sich hier um eine intensive Reinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung nach hinten zu verschieben und trotzdem die Optik zu verbessern. In der Regel werden bei der Zwischenreinigung Pflegemittelschichten nicht abgetragen.
f) Teilflächenreinigung:
Die Teilflächenreinigung kann als Sonderform der Zwischenreinigung verstanden werden. Hierbei wird eine intensive Reinigung von Fußbodenflächen vorgenommen, die besonders stark beansprucht werden. Man spricht hier auch von sogenannten Laufstraßen. Auch bei der Zwischenreinigung werden meistens keine Pflegemittelbeläge abgetragen, sondern die Verbesserung der Optik wird auf andere Weise vorgenommen. Ein weitere Ziel ist es, eine Grundreinigung zu vermeiden oder zu verschieben.
g) Sichtreinigung:
Die Sichtreinigung ist eine Reinigungsart, die geringeren Umfang hat als die Unterhaltsreinigung. Sie wird häufig an Wochenendtagen durchgeführt oder auch an Wochentagen zur Überbrückung bis zu nächsten Unterhaltsreinigung. Die Reinigungskraft entfernt bei der Sichtreinigung nur die sichtbaren Verschmutzungen. Beispielsweise am Fußboden werden nur jene Teile des Fußbodens gewischt oder gesaugt, bei denen auch Verschmutzungen sichtbar sind. Die Sichtreinigung dient dem Ziel, die Zeit bis zur nächsten Unterhaltsreinigung zu überbrücken. Die hygienischen Anforderungen an die Sichtreinigung sind nicht so hoch wie bei der Unterhaltsreinigung.
h) Sonderreinigung:
Unter Sonderreinigung versteht man Reinigungsarbeiten, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Die Sonderreinigungsarbeiten werden meistens als Einzelaufträge an die Reinigungsmitarbeiterinnen oder an die Gebäudereinigungsfirma vergeben. Es kann sich hier z.B. um die Reinigung eines Festsaals nach einer Weihnachtsfeier oder ähnlichem handeln. Bei Vergabe von Einzelaufträgen an Gebäudereinigungsunternehmen ist zu berücksichtigen, dass diese meistens relativ teuer sind. Manche Reinigungsunternehmen sanieren ihre Finanzlage, die sich durch niedrige Vergütungen eingehandelt haben, durch relativ teure Sonderreinigungsarbeiten. Deshalb ist bei der Vergabe von Reinigungsarbeiten darauf zu achten, dass möglichst selten Sondereinigungsarbeiten notwendig werden. (Sorgfalt bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses)